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Die Auslagerung des zeitaufwendigen Rechnungswesens können
durch ein externes Büro komplett unvoreingenommen und objektiv
durchgeführt werden. Hiervon partifizieren sowohl Bauleiter als
auch ausführende Handwerksbetriebe.



Handwerksbetriebe:

Übernahme der Aufmaßerstellung, Massenermittlungen, Rechnungserstellung

•  Zur Entlastung der mittelständischen Handwerksbetriebe zugunsten des effektiven Arbeitsprozesses
•  Gewährleistung der Liquidität / Vermeidung von Liquiditätsengpässen
•  Entlastung des Personalbudgets
•  Aufmass und Abrechnung sind fest kalkulierbar

Bauherrenvertreter:

Prüfung und Übernahme des Rechnugs- und Zahlungsverkehrs

•  kurzfristige Ausschreibungen, vor allem in der Planungsphase
•  objektive Koordination und Prüfung des Zahlungsverkehrs
•  Entlastung des Personalbudgets
•  klare Kostenkontrolle gegenüber festgesetztem Budget

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