Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
• Mengenermittlungen
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen
• Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen
• Einholen von Angeboten
• Prüfen und Werten der Angebote
• Erstellung des Preisspiegels
• Kostenanschlag nach DIN 276 auf Basis der eingehenden Angebote
• Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlages mit der Kostenberechnung
• Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen wird das Bausoll auf einer ausgereiften Planungsgrundlage bestimmt und somit werden bei der Auswertung keine „Äpfel mit Birnen“ verglichen.
Nach dem Motto:
»Zuviel zu bezahlen ist ärgerlich, zuwenig zu bezahlen kann teuer werden!«
macht es für den Bauherrn immer Sinn, Leistungen über eine seriösen Ausschreibung
am Markt zu erfragen, um so eine Kostensicherheitsbasis aufbauen zu können.